05-02-2013, 19:09
Leutnant Dino schrieb:wenn der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist
zu den Voraussetzungen des § 170 STGB:
zu 4)
Lebensbedarf nicht nur der unbedingt notwendige, sondern der gesamte unterhaltsrechtlich beachtliche Lebensbedarf zu verstehen ist, mithin eine die Existenz bedrohende Situation nicht gegeben zu sein braucht!