03-02-2013, 10:04
(02-02-2013, 14:40)Rockwurst schrieb: zudem noch eine Honorarvereinbarung über 200€/h unterschrieben, mit dem Hinweis auf meine RSV
Verweise den Anwalt auf die Vereinbarung. Dir als Kunde hat er den Bruttobetrag genannt. MwSt. ist da schon enthalten.
Kammer würde ich noch nicht einschalten. Für "Irrtümer" sind die nicht zuständig.
Wieso JA? Willst Du Dich von Anfang an dort lächerlich machen?
RSV würde ich kontaktieren nach Antwort des RA.