28-01-2013, 19:20
Bin grade mit einem interessanten Fall konfrontiert. Folgende Daten:
Tochter macht Fachhochschulreife mit 20 Jahren und geht dann zum Jobben (ohne Ausbildung). Nach 4 Jahren (also heute 24 Jahre alt) wird jetzt ein Studium begonnen. Resultiert daraus ggü. den Eltern ein Unterhaltsanspruch? Eine sog. Erstausbildung wurde ja bisher nicht gemacht...
Tochter macht Fachhochschulreife mit 20 Jahren und geht dann zum Jobben (ohne Ausbildung). Nach 4 Jahren (also heute 24 Jahre alt) wird jetzt ein Studium begonnen. Resultiert daraus ggü. den Eltern ein Unterhaltsanspruch? Eine sog. Erstausbildung wurde ja bisher nicht gemacht...