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Einigungsgebühr an den Anwalt zahlen?
#1
Hallo Forum,
habe mal wieder Post bekommen Angry

Da mein Anwalt das Verfahren über den Trennungsunterhalt als abgeschlossen sieht, fordert er nach § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG bei einem (von ihm errechneten) Gegenstandswert von 6000€ eine Einigungsgebühr von 338€ (1.0) plus 19% Mwst macht 402,22€ Angry
Trennungsunterhalt ist etwas über 300€

1.) Wie errechnet sich hier der Gegenstandswert?
2.) ist das so üblich und ok?

Danke für alle Antworten..
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Einigungsgebühr an den Anwalt zahlen? - von L3NNOX - 18-01-2013, 23:13

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