18-01-2013, 21:56
Für den Antrag auf eine einstweilige Verfügung braucht man keinen Anwalt. Man geht ins Amtsgericht zur Rechtsantragstelle und beantragt.
Alle Details stehen hier: http://www.juris.de/jportal/portal/page/...PK4ESR0531
Bitte wirklich lesen. Mit welcher Begründung soll das Annäherungsverbot ausgeprochen werden? Wegen der "alternativen Massnahmen" am Telefon? So etwas Unbestimmtes reicht nicht.
Alle Details stehen hier: http://www.juris.de/jportal/portal/page/...PK4ESR0531
Bitte wirklich lesen. Mit welcher Begründung soll das Annäherungsverbot ausgeprochen werden? Wegen der "alternativen Massnahmen" am Telefon? So etwas Unbestimmtes reicht nicht.