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Anrechnung Dienstwagen
#20
Update:

nach Aussage eines Volljuristen ist es Sache des Ermessens des Gerichts, für die private Nutzung eines Dienstwagens einen geldwerten Vorteil anzunehmen und die Höhe dieses geldwerten Vorteils nach Belieben festzusetzen.
In meinem Fall hat es der Familienrichter halbwegs clever gemacht, indem er einfach den Betrag genommen hat, den mein Arbeitgeber als geldwerten Vorteil versteuert hat. Damit hat sich der Richter relativ unangreifbar gemacht.

Zu der neuen Situation, also seit Juli ohne Firmenwagen ist zu sagen, dass dann korrekterweise kein geldwerter Vorteil mehr besteht, der als fiktives Einkommen anzunehmen wäre. Aber auch kein "umgekehrter" Vorteil für mich - ich kann also nicht argumentieren, ich hätte nunmehr dieselben Kosten (die bislang der geldwerte Vorteil waren) selbst zu tragen und mein Einkommen um diesen Betrag (mtl. 450.-€) runterzurechnen. Es geht nur über einen Umweg, und der sieht so aus: in aller Regel werden bei der Berechnung des bereinigten Netto-Einkommens pauschal 5% berufsbedingte Werbungskosten angenommen. In meinem Fall wären das dann 200.-€ mtl. Wenn ich aber nachweisen kann, dass diese berufsbedingten Werbungskosten wesentlich höher liegen, weil z.B. die monatliche Leasingrate für mein (nunmehr selbst zu finanzierendes Auto als Aussendienstler) höher liegt als diese 5%, dann muss das Gericht dies so anerkennen (wobei ich mittlerweile meine Zweifel habe, ob ein Richter das auch so sieht).
Ich lasse es darauf ankommen und werde mir diesen Monat noch ein Auto leasen. Das bezahlt mir dann meine Exe via reduziertem Unterhalt - hat was, gefällt mir.

Ich halte Euch informiert, wie es weitergeht.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Anrechnung Dienstwagen - von Austriake - 09-01-2013, 09:51
RE: Anrechnung Dienstwagen - von beppo - 09-01-2013, 10:47
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