24-01-2009, 12:15
Im März gibts ja vermutlich einen Kinderbonus, 100 EUR pro Kind, ausbezahlt mit dem Kindergeld. Ein paar Leute sind auch schon auf die Idee gekommen, was das wohl bei Trennungseltern und Unterhalt für Folgen hat. Wir der Bonus auf den Unterhalt angerechnet? Ganz? Teilweise?
In der Anwaltswerbeplattform 123recht hat ein Anwalt schon einen Artikel dazu gestrickt (oder ist es eine Frau? Ein Ex-Christian :-) Das Foto gibts nicht her, hehe): http://www.123recht.net/article.asp?a=36909&ccheck=1
Sie/Er meint in ihrer längeren Ausführung, der Bonus würde hälftig angerechnet. Witzig dabei: Dieser Anwalt kennt nicht einmal das BGB. Über Leistungen, die den Bedarf des Kindes decken gibt es nämlich den altbekannten §1612b und den offenbar wenig bekannten §1612c. Und darin steht: Bedarfsdeckend ist nur das Kindergeld (§1612b) und andere regelmässige Leistungen (§1612c). Einmalzahlungen können somit nicht vom Unterhalt abgezogen werden.
Also Vorsicht. Wer Kindesunterhalt zahlt, sollte auf jeden Fall im März nichts abziehen. Ein Konto ist sehr leicht gepfändet.
In der Anwaltswerbeplattform 123recht hat ein Anwalt schon einen Artikel dazu gestrickt (oder ist es eine Frau? Ein Ex-Christian :-) Das Foto gibts nicht her, hehe): http://www.123recht.net/article.asp?a=36909&ccheck=1
Sie/Er meint in ihrer längeren Ausführung, der Bonus würde hälftig angerechnet. Witzig dabei: Dieser Anwalt kennt nicht einmal das BGB. Über Leistungen, die den Bedarf des Kindes decken gibt es nämlich den altbekannten §1612b und den offenbar wenig bekannten §1612c. Und darin steht: Bedarfsdeckend ist nur das Kindergeld (§1612b) und andere regelmässige Leistungen (§1612c). Einmalzahlungen können somit nicht vom Unterhalt abgezogen werden.
Also Vorsicht. Wer Kindesunterhalt zahlt, sollte auf jeden Fall im März nichts abziehen. Ein Konto ist sehr leicht gepfändet.