Aber gerne beantworte ich deine Frage, Master Chief!
Das Schulbedarfspaket ist Teil des neuen Familienleistungsgesetzes, das dieses Jahr in Kraft getreten ist.
Auch Kinder, deren Eltern keine Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, haben Anspruch auf das Schulbedarfspaket von jährlich 100 Euro.
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2009...08/08.html
Das Schulbedarfspaket ist Teil des neuen Familienleistungsgesetzes, das dieses Jahr in Kraft getreten ist.
Auch Kinder, deren Eltern keine Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, haben Anspruch auf das Schulbedarfspaket von jährlich 100 Euro.
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2009...08/08.html
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.