02-01-2013, 20:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-01-2013, 20:16 von Camper1955.)
(02-01-2013, 20:07)Borates schrieb: Komme aus dem Ruhrpoot (NRW) Meine Kinder leben in Oberhausen
Ok, dann ist der OLG-Bezirk Düsseldorf. Die haben zwar noch keine neuen Leitlinien veröffentlicht, aber auch das OLG Düsseldorf wird den notwendigen Selbstbehalt auf 1000 € anheben, rückwirkend zum 01.01.2013
Zitat: Ok 1/3 der auslöse muss ich also berechnen zum Monatlohn
Wenn Du sie tatsächlich bekommst, dann ja. Zugleich erhöht sich dann aber auch Dein notwendiger Selbstbehalt um die restlichen 2/3
Zitat:was skipper angeht das jugendamt rechnet mich mit alleinigem Wohnsitz
zwar habe ich hier noch kein Kinderzimmer aber die kleine ist noch klein und hat erst 2 mal bei mir geschlafen
Und was ist mit dem Großen? Hast Du mit ihm überhaupt keinen Umgang?
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.