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Unterhaltsrecht in Deutschland / Ehegattenunterhalt
#9
Genau so ist es / Sie ist mittlerweile die Übermutter (wie Mutter Beimer aus der Lindenstraße). Sie muss sich immer um das Kind kümmern und Abrufbereit sein / deshalb kann Sie auch unmöglich arbeiten gehen. Stimmt es das ich meinen Job nicht aufgeben darf auch wenn ich Auswandern will ? Ich könnte ja von meinem Einkommen aus der Ukraine weiter ca. 10-15 Euro Ehegattenunterhalt zahlen. Eine Straftat ist es in der Ukraine auf keinen Fall / dort gibt es nicht einmal das Recht auf Ehegattenunterhalt.

Angst macht mir nur wenn der Titel nicht abgeändert wird und ich wegen §170 verurteilt werde ... und später vielleicht keinen neuen Reisepass mehr bekomme (Passverweigerung)

Erst einmal DANKE !!! an alle (soviel Antworten in so kurzer Zeit Big Grin )
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RE: Unterhaltsrecht in Deutschland / Ehegattenunterhalt - von only_money - 29-12-2012, 00:11
RE: Unterhaltsrecht in Deutschland / Ehegattenunterhalt - von zwangszahler - 30-12-2012, 13:06

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