23-12-2012, 18:34
@Petrus: Zitat:"Ein weiterer Punkt ist die Frage, ob ein Verfahren, dass sich ggf. über mehrere Jahre am BVG hinziehen kann, in einem familienrechtlichen Kontext überhaupt Sinn macht. Ich wage zu behaupten, dass es für den Einzelfall eher kontraproduktiv ist, wenn die Sache nicht sofort offensichtlich und klar ist und kurz nach Eingang auch entschieden wird."
Nun ist es ja Gott sei Dank so, dass auch vor dem BvG familienrechtlich-betreffende Beschwerden vorrangig bearbeitet werden, also etwas zügiger.
Vom Grundprinzip her gebe ich Dir aber natürlich recht.
Nun ist es ja Gott sei Dank so, dass auch vor dem BvG familienrechtlich-betreffende Beschwerden vorrangig bearbeitet werden, also etwas zügiger.
Vom Grundprinzip her gebe ich Dir aber natürlich recht.