Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ex ist schwanger, muss ich zahlen?
#24
(21-12-2012, 16:26)JahJahChildren schrieb: Und ganz im Gegenteil...wer nicht arbeitsfähig ist, hat keinen Anspruch auf ALG II, denn nur wer dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung steht, hat Anspruch.
Dann kriegt man eben Sozialhilfe oder Rente.
Es ist doch völlig egal, wie das heißt. Es ist genauso viel wie Hartz4.
(21-12-2012, 16:26)JahJahChildren schrieb: Nicht hingehen, weil besoffen sind die ersten 30% Sanktion.
Dagegen kann man vorgehen. Man kann ja schließlich nichts dafür, dass man krank ist. Die passenden Leute, die einen da juristisch unterstützen kriegt man vor oder gar im Jobcenter empfohlen.
Das Problem ist, dass viele Leute es als Makel ansehen, arbeitsunfähig aus psychologischen Gründen zu sein. Ein Freund von mir ist auf Null gekürzt worden, weil er sich geweigert hat als Praktikant in seinem Handwerk zu arbeiten. Den zweiten Schritt, nämlich zu zeigen, dass er zu blöd sei, sein Handwerk auszuführen, hat er dann nicht getan. Er ist stolz auf seinen Gesellenbrief. Und deshalb kriegt er kein Hartz4.

Kennt hier einer die Stelle aus Little Britain, wo Andy die Sozialtante, die sagte "Es wäre doch gelacht, wenn wir nicht einen Job für dich finden." die Klippe runter stößt?
(21-12-2012, 18:18)JahJahChildren schrieb: Das Amt zahlt nicht den KU eines H4ler. Der H4ler muss das Geld erwirtschaften und den KU selbst zahlen. Rutscht er dadurch in die Bedürftigkeit, kann er ALG II beantragen. Titulierter und nachweislich gezahlter KU wird lediglich bei der Bedarfsberechnung nicht angerechnet, weil nur tatsächlich zur Verfügung stehendes EK angerechnet werden darf.
Der Verahartzte hat, trotz dass er Unterhalt zahlt, genausoviel wie einer, der keinen Unterhalt zahlt, weil die Arge ihm das, was er an Unterhalt zahlt, erstattet.
(21-12-2012, 18:18)JahJahChildren schrieb: Du, deine Frau und deine Kinder bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Alle sind verpflichtet, die Bedürftigkeit der gesamten BG zu beheben. Das heisst dass du und deine Frau jeden Mist mitmachen müsst.
Dann ist man eben keine Bedarfsgemeinschaft. Man kann sich eine 45 qm große warme Wohnung für sich alleine zuweisen lassen. Strategische Hartz4-Wohnung nennt man das.
(21-12-2012, 18:18)JahJahChildren schrieb: Selbst Schüler müssen ihr Einkommen des Ferienjobs angeben.
Es gibt auch Kinder von Nichtverhartzten, die von ihren Eltern genötigt werden, das, was sie im Ferienjob verdienen, zu Hause abzuführen "Solange du deine Beine unter unseren Tisch stellst ..."
Verhartzte haben derart viel Zaster, dass kein Kind von denen es nötig hat, zu arbeiten. Für ein Kind, das einen Fehrienjob ausführen kann, wird 300 Euro Monat plus 15 qm warme Wohnung gezahlt, und wenn es Kind einer alleinerziehenden ist auch noch der Mehrbedarf für Alleinerziehende.
(21-12-2012, 18:18)JahJahChildren schrieb: Die Kinder werden sich bedanken für so eine Aktion, wenn sie mal in Ausbildung sind und sie dich mit ihrem Einkommen durchfüttern müssen.
Wenn es nicht die eigenen Eltern sind, die die Kinder durchfüttern müssen, dann sind es eben andere Leute. So läuft das in einem Sozialstaat.
Arbeiten lohnt sich nicht für den Arbeiter.
(21-12-2012, 18:18)JahJahChildren schrieb: Ausziehen dürfen sie immer. Bekommen aber bis 25 Jahre keine eigene Kosten der Unterkunft, wenn sie selbst Bedürftig sind.
Ich kenne mehrere Leute, die um die 40 sind und immer noch bei ihren Eltern leben. Das tun sie nur, weil es so für alle billiger ist.
Was ist das eigentlich für eine perverse Einstellung, als Alleinstehender eine eigene Wohung (45 qm steht einem ja zu) zu belagern und zu beheizen, und das anderen in Rechnung zu stellen. Das ist Sozialstaat!
(21-12-2012, 18:18)JahJahChildren schrieb: Dann versuch mal eine sogenannte angemessene Wohnung zu finden. Viel Spaß.
40 qm ist nicht angemessen, ist unzumutbar.
Das ist nur etwas für Leute, die für die Kosten, die sie anrichten, arbeiten müssen.
(21-12-2012, 18:56)blue schrieb: Dann scheinst Du mit Deinem "guten Gehalt" etwas falsch zu machen? Je höher das Gehalt, umso höher sind auch die Ansprüche. Wink
Es geht nicht nur um das Geld, das man zum Ausgeben hat. Es geht vor allem um die Zeit, die man zum Einkaufen hat.
Jeden Tag von morgens bis abends arbeiten zu müssen, und sich vom Nachbarn anpampen zu lassen, weil man morgens um sechs zu laut das Garagentor öffnet, macht nicht nur depressiv, sondern auch aggressiv.
(21-12-2012, 18:56)blue schrieb: Ich selbst habe mit meinem Gehalt ca. 6 Jahre auf h4 Niveau leben müssen, weil das meiste meine Ex bekommen hat. Somit waren meine Ansprüche auch zwangsweise runtergeschraubt worden.
Das finanzielle Niveau eines Verhartzten reicht locker aus. Ich habe die sechs Jahre lang, als ich in einer Großstadt gearbeitet habe zwar 1000 Euro pro Monat verdient, aber nur knapp 500 pro Monat (inclusive Miete) ausgegeben, und meine BaFöG-Schulden bezahlt. Den Rest habe ich verschenkt. Am Ende hatte ich ein paar tausend Euro über und konnte noch ein paar Jahre lang Weltreise machen.
(21-12-2012, 18:56)blue schrieb: Heute komme ich mit meinem "guten" Gehalt von über 3K netto eigentlich recht gut über die Runden. Smile
Hoffentlich hast du auch noch genug Zeit, um die Kohle zu verbraten. Das Totenhemd hat keine Taschen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Ex ist schwanger, muss ich zahlen? - von Am Arsch - 20-12-2012, 16:42
RE: Ex ist schwanger, muss ich zahlen? - von iglu - 21-12-2012, 17:54
RE: Ex ist schwanger, muss ich zahlen? - von blue - 21-12-2012, 18:56
RE: [geteilt] Betreuungsgeld - hälftig an die Eltern? - von Das Nerdliche Orakel - 21-12-2012, 22:45

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Muss ich als Bürgergeld-Empfänger Unterhalt Zahlen HushedAnonymous 20 1.883 02-12-2023, 14:17
Letzter Beitrag: Alimen T
  Privatdarlehen wer muss zahlen? B_____09 8 4.767 23-03-2018, 11:19
Letzter Beitrag: B_____09

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste