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Ex ist schwanger, muss ich zahlen?
#19
(21-12-2012, 17:38)dadampa schrieb: ob mir wirklich SGB zusteht bezweifle ich. Mir gehts um die soziale Ungerechtigkeit. Warum einer mit H4 den kompletten Unterhalt gezahlt bekommt und ich nicht. Das ist absolut nicht akzeptabel.

Das Amt zahlt nicht den KU eines H4ler. Der H4ler muss das Geld erwirtschaften und den KU selbst zahlen. Rutscht er dadurch in die Bedürftigkeit, kann er ALG II beantragen. Titulierter und nachweislich gezahlter KU wird lediglich bei der Bedarfsberechnung nicht angerechnet, weil nur tatsächlich zur Verfügung stehendes EK angerechnet werden darf.

Und es ist ein Trugschluß, dass du mit läppischen € 150 Nebenverdienst kein Stress mit dem Jobcenter bekommst. Du, deine Frau und deine Kinder bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Alle sind verpflichtet, die Bedürftigkeit der gesamten BG zu beheben. Das heisst dass du und deine Frau jeden Mist mitmachen müsst. Insbesondere, wenn die Kids in Kita oder Schule gehen. Selbst Schüler müssen ihr Einkommen des Ferienjobs angeben. Selbst Geldgeschenke der Omas müssen angegeben werden. Alle Sparbeträge über 750 + 150 x Lebensjahre müssen verbraten werden und zwar auf ALG Niveau, also sparsam, bevor ihr alle dann Geld bekommt. Die Kinder werden sich bedanken für so eine Aktion, wenn sie mal in Ausbildung sind und sie dich mit ihrem Einkommen durchfüttern müssen. Ausziehen dürfen sie immer. Bekommen aber bis 25 Jahre keine eigene Kosten der Unterkunft, wenn sie selbst Bedürftig sind. Erben sollten sie auch nicht. Die Erben stehen erstmal mit den letzten 10 Jahren Sozialleistungen gerade. Natürlich gedeckelt auf die Erbhöhe abzüglich billigster Sarg und zwei Blümchen.

Dann versuch mal eine sogenannte angemessene Wohnung zu finden. Viel Spaß. Und dann hast du ne Sachbearbeiterin, die von der BA oder der Kommune ans JC ausgeliehen wurde und nur einen 1 Jahresvertag hat und sich auf Grund der vorgegebenen Sanktionsquote eh schon auf der anderen Seite des Schreibtisches sieht. Es sein denn Post und Anträge gehen verloren Wink Schau mal bei Sozialhilfe-Tacheles rein. Regel 1, ähnlich wie hier lautet bei Kommunikation mit dem JC: Niemals mit denen telefonieren, nichts unterschreiben bevor es hier nicht eingestellt wurde, lieber verklagen lassen, keine EGV unterschreiben sondern auf Verfahrens Anordnung warten dann Wieserapruch dann Klage.

Und dann musst du dir von anderen so ein H4ler Bashing anhören. Smile
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Nachrichten in diesem Thema
Ex ist schwanger, muss ich zahlen? - von Am Arsch - 20-12-2012, 16:42
RE: Ex ist schwanger, muss ich zahlen? - von JahJahChildren - 21-12-2012, 18:18
RE: Ex ist schwanger, muss ich zahlen? - von iglu - 21-12-2012, 17:54
RE: Ex ist schwanger, muss ich zahlen? - von blue - 21-12-2012, 18:56

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