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Diskussion zu: vorsätzliche Zerstörung der Zukunft e. Kindes
#8
hallo krösus,

du wirst das abr bekommen wenn:

1. du ein sehr schlüssiges betreuungskonzept hast - also wenig abstellen auf fremdbetreuung, aber da wo es sein muß
2. du ein sehr schlüssiges konzept hast, evtl. nachhilfe selber zu geben oder von professionellen. es macht nix, wenn die erste klasse wiederholt wird, besser JETZT als dem wachsenden stoff hinterherlaufen
3. du bereits ein umgangskonzept vorlegst, d.h. evtl. mal der alten für ein wochenende ein hotel zahlst, daß sie euer kind sehen kann, evtl. auch 2 x im montat. das mußt du dem gericht aber unbedingt vorschlagen, damit die sehen, daß du bindungstolerant bist
4. hilfsweise im verfahren n.w. die herausgabe des kindes im abr-falle beantragst
5. hilfsweise die sofortige herausgabe aller dokumente (impf, ausweise, etc)
6. bereits ein kinderzimmer für euer kind eingerichtet hast, rufe die verfahrenspflegerin an und lade sie ein, das zimmer anzusehen, notfalls schriftlich, mit az des verfahrens, KOPIE ans FG - höflicher text!
7. evtl. im verfahren lokaltermin beantragen, damit sich der richter ein bild machen kann, wo das kind hinkäme
8. wie weit wäre die schule weg? wie kommt das kind dorthin? sind soziale kontakte möglich etc??? das mußt du schön mit blümchen bemalt schon im vorfeld dem FG einreichen!

bb
netlover
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[geteilt] vorsätzliche Zerstörung der Zukunft eines Kindes - von netlover - 23-07-2013, 07:49

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