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Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013
#13
(13-12-2012, 18:02)borni schrieb: Das ist inhaltlich genau dasselbe ...
Sehe ich nicht so. Wie Du selbst in Deinem Ausgangsposting korrekt "fett geschrieben" markierst, ist es eine Ergänzung zum ersten Halbsatz.
Also, dass ehebedingte Nachteile gleichzusetzen sind mit "Dauer der Ehe".
Daher das "ODER"!

Aus dem Entwurf:
"
1. In Satz 2 werden vor dem Punkt am Ende die Wörter ", oder eine
Herabsetzung des Unterhaltsanspruch unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe unbillig wäre" eingefügt.
"

(13-12-2012, 18:02)borni schrieb: ....und bietet für die Richter weiterhin freies Schussfeld, nach Belieben (einzelfallbezogen) zu entscheiden.
Daran ist in der Tat nix neues. Smile

(13-12-2012, 18:02)borni schrieb: Es wurde nur daran erinnert, dass es durch die Unterhaltsreform 2008 nicht zum Wegfall des unbefristeten Unterhaltes gekommen ist.
Erinnert? Ja, richtig, damit die AG-Richter/Innen die weiteren Instanzen nicht mehr mit solch belanglosen Themen wie das deutsche Unterhaltsrecht zu belästigen! Smile

Es wird sich nicht viel ändern. Aber ein Unterhaltsknecht merkt am AG schon, dass es sich für ihn nicht lohnen wird, weiter zu gehen!
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RE: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013 - von blue - 13-12-2012, 18:34
RE: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013 - von Touran - 19-03-2013, 00:11

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