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Verzwickte Berechnung von Volljährigenunterhalt
#29
Liebe Gemeinde,

im Vorfeld der bevorstehenden Unterhaltsklage habe ich Töchterlein mehrfach aufgefordert,
mir Auskunft über das Einkommen der Mutter zu erteilen.
Monatelang ohne Erfolg.

Da ich keine Auskunft erhielt, kann ich auch nicht wissen wieviel ich zu zahlen hätte.
Daraufhin überwies ich einen monatlichen Betrag von 150,00 €.

Erst nach wiederum wiederholten Schreiben meines Anwaltes kamen die Auskünfte nur spärlich
und lückenhaft.

Meine Frage lautet:
Wenn Töchterlein keine, oder nur lückenhafte Auskunft erteilt,
verwirkt Ihr Unterhaltsanspruch dann nicht oder hat sie dann nicht nur Anspruch auf
verminderten Unterhalt?

Kann für diese Zeit, wo ich keine Auskünfte erhielt, Rückstand gefordert werden?
Wie gesagt, Sie verweigerte mir monatelang die Auskunft und sie sagte nur, ich solle wie bisher zahlen ( 334,00 ).

Von einem "Wunschbetrag" konnte ich allerdings im Unterhaltsrecht nichts finden.

Vielen Dank für eure Antworten, falls möglich bitte mit Bezugsquelle.
Kann leider dazu nichts im Netz finden, oder ich suche falsch.

LG
masku
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RE: Verzwickte Berechnung von Volljährigenunterhalt - von masku - 19-02-2013, 14:12

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