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Verzwickte Berechnung von Volljährigenunterhalt
#23
(06-02-2013, 18:31)masku schrieb: Von meiner Ex, die ja nun auch in dem Sinne "Beklagte" oder "Antrgasgegner" ist, kein Wort!

Ist sie nicht. Die Tochter hat Auskünft über Exens Verhältnisse einzuholen und dir zugänglich zu machen. Einen direkten Auskunftsanspruch von dir zur Ex gibt es nicht.

Wenn die Tochter keine oder unvollständige Auskünfte bei der Ex einholt und/oder nichts dazu in der Verhandlung sagen will, ist das allein das Problem der Tochter. Dann gibts halt keinen Unterhalt von dir.
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RE: Verzwickte Berechnung von Volljährigenunterhalt - von p__ - 06-02-2013, 18:51

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