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Verzwickte Berechnung von Volljährigenunterhalt
#11
(10-12-2012, 13:35)masku schrieb: Was ich nicht verstehe, ist dieser Vorfinanzierungskredit.
Wozu benötigt man diesen, wenn man doch 2 Darlehen bedient?
Wird der Bausparvertrag wirklich nicht angreifbar sein?

Ein Vorfinanzierungskredit wird dann gemacht, wenn ein Bausparvertrag zwar vorhanden, aber noch nicht fällig (auszahlungsreif) ist.
Wenn der BSV also ausgezahlt wird, löst man damit den Kredit ab.

(10-12-2012, 13:35)masku schrieb: Ebenso sind auf dem Bausparvertrag 707,00 € Zinsen (letzte Position) verbucht.
Diese gehören doch auch zum Einkommen, oder?

Ja, die Zinsen gehören zum Einkommen. Also ca. 59,-€ monatlich.

(10-12-2012, 13:35)masku schrieb: Kann ich denn dann überhaupt die Zahlungen an meine 2. Tochter (291 €)
von meinem Einkommen abziehen?

Ja, die werden bei den meisten OLGen vorweg abgezogen.
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RE: Verzwickte Berechnung von Volljährigenunterhalt - von Eifelaner - 10-12-2012, 14:07

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