10-12-2012, 16:40
Dzombo.
Es ist doch kein Entweder-oder, sondern ein Sowohl-als auch bzw. erst das Eine dann das Andere, 2. JAmt und 3. Gericht des Dreisprunges eben.
Und was hat denn nun schon wieder Arbeit der Mutter und ihre Betreuung des Kindes mit Deinem Umgangsrecht zu tun? Schon wieder so eine Nebenstrecke!
Du stellst schon recht hohe Anforderungen an Dein Gegenüber eine geduldige Problemlösung betreffend.
Es ist doch kein Entweder-oder, sondern ein Sowohl-als auch bzw. erst das Eine dann das Andere, 2. JAmt und 3. Gericht des Dreisprunges eben.
Und was hat denn nun schon wieder Arbeit der Mutter und ihre Betreuung des Kindes mit Deinem Umgangsrecht zu tun? Schon wieder so eine Nebenstrecke!
Du stellst schon recht hohe Anforderungen an Dein Gegenüber eine geduldige Problemlösung betreffend.