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Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant?
#26
Moin GO.

(05-12-2012, 23:35)Game Over schrieb: (...)
Ich spare mir jedenfalls die 700€ für die Umgangssache zusammen, reiche die Sache ein, jedoch nicht vor März und dann logo auch mit Antrag auf BU.
(...)
Das ist mE nicht sehr sinnvoll.

An Deinem Gehalt hängen 4 Personen, drei in Deinem Haushalt und ein externes Kind, das zeitweilig eigentlich auch bei Dir leben sollte.
Du mußt schon weit über 3000 € Brutto nach Hause schleppen, damit Deine BG nach sozialrechtlichen Maßstäben nicht bedürftig ist.
Von daher könnte Dir durchaus VKH zustehen. Sparst Du hingegen an, dann wist Du das Angesparte vermutlich voll einsetzen müssen. Ich sehe hier keinen Grund zum Zögern.

Warum - um Gottes Willen - solltest Du "logo" BU beantragen? Bist Du scharf auf sowas? Das laß mal hübsch auf Dich zukommen. Der Richter wird Dir schon sagen, ob das nötig wird.

Ich komme auf meinen Dir anempfohlenen Kurs zurück:
Besprich zunächst mit Deiner Frau und auch ihrem Sohn, ob und wie sich die zeitweilige Aufnahme und Betreuung Deines Sohnes realisieren läßt. Könnte er bei Euch evtl. einfach mitlaufen - unabhängig von elterlichen Dienstplänen ?

Wenn DAS geklärt ist, dann machen wir an dem Punkt weiter.

Parole:
Schritt für Schritt zum Vaterglück.

OK?Smile
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RE: Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant? - von Skipper - 07-12-2012, 17:03
Dzombos Gutachtenverweigerung - von Dzombo - 18-09-2014, 05:44

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