03-12-2012, 22:10
(03-12-2012, 19:04)borni schrieb: Nun muss man mal sehen, ob und wie eine "lange Ehe" definiert werden wird. Eine Begrenzung des Unterhalts bei Ehen, die 20-30 Jahren bestanden, haben die OLGs jedenfalls jetzt schon oftmals abgelehnt. Insofern also nichts Neues.
Eben. dazu braucht es aber keinen eigenen Gesetzesentwurf. Das liegt im Verantwortungsbereich der Richter.
@beppo
Zitat: Eure Justizministerin ist für diese Sau aber gar nicht zuständig.
Im Interview der Welt am Sonntag hat sie sich aber entsprechend geäußert.
Und sie braucht derzeit jede Menge Publicity, dass das dumme Wahlvolk wieder mehr auf ihre Sonntagsreden hört als auf das, was sie ansonsten gegenüber den Medien geäußert hat.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.