06-01-2013, 15:35
(25-11-2012, 15:38)p schrieb: Auf keinen Fall aber ist ein Schluss zu ziehen, Mütter wären aus ihrer Unterhaltspflicht raus. Das erweckt einen falschen Eindruck und lässt sich nicht begründen.
Na wenn ich diese Entscheidung nun mit der Entscheidung des OLG Hamm vergleiche. Hier
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3210
Im Posting Nr. 4, dann frage ich mich schon, wie das Amtsgericht hier auf die tatsächlich und fiktive Leistungsunfähigkeit der Mutter gekommen ist, während in der anderen Entscheidung das Amtsgericht und das OLG auf eine fiktive Leistungsfähigkeit der Mutter gekommen sind und sich daher keine Unterhaltsanspruch des Enkelkindes begründen würde.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.