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BGH XII ZR 164/09 vom 14.03.2012 Oma darf Unterhalt bezahlen.
#3
@"p"

Punkt 2 habe ich meines Erachtens erfüllt.

Zum anderen Thread.

Das OLG Köln damals auf die gesteigerte Erwerbspflicht - auch der Kindesmutter - verwiesen.

Offenbar spielt die gesteigerten Erwerbspflichten für beide Eltern lt. BGH keine Rolle, wenn ein anderer leistungsfähiger Verwandter vorhanden ist.

für mich stellt das die bisherige Rechtsprechung, gerade was den Enkelunterhalt betrifft, auf den Kopf.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: BGH XII ZR 164/09 vom 24.03.2012 Oma darf Unterhalt bezahlen. - von Camper1955 - 24-11-2012, 23:27

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