20-11-2012, 15:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-11-2012, 15:21 von Camper1955.)
Und hier schon die erste Entscheidung, die Unterkunftskosten von 360 € warm pulverisiert.
Hier
http://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/h...-stormarn/
ausgesprochen vom Sozialgericht Lübeck.
Statt 385 € kalt sind 423,50 € kalt für einen Single angemessen. Das gilt für den Kreis Stormann in Schleswig-Holstein.
Aktenzeichen S 29 AS 1026/12 ER
lg
Robert
Hier
http://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/h...-stormarn/
ausgesprochen vom Sozialgericht Lübeck.
Statt 385 € kalt sind 423,50 € kalt für einen Single angemessen. Das gilt für den Kreis Stormann in Schleswig-Holstein.
Aktenzeichen S 29 AS 1026/12 ER
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.