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Wohnkosten und Selbstbehalt beim Kindesunterhalt
#1
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(20-11-2012, 10:03)beppo schrieb: unterschlagen natürlich wieder einmal die Umgangskosten.
Was hat ein Familiengericht auch mit Umgang zu tun?

Ich sehe noch etwas anderes kritisch. Wo krieg ich im Großraum München eine angemessene Wohnung für 360 € warm

Angemessen heisst für einen Single 50 qm, Für jedes Kind das auch nur temporär in der Bedarfsgemeinschft ist weitere 15 qm. (Umgang)

Die angemessene Kaltmiete beträgt für einen Single in München ca. 445 €

Mit 65 qm ca 562 €. Wohlgemerkt. Alles Kalt.

Darauf basierend müsste im Großraum München der notwendige Selbstbehalt um mindestens 200€ höher sein. ALG - II Empfänger kriegen es ja auch.

Nun kündigt aber Familiengerichtstag schon die Erhöhung des Kindesunterhaltes ab 2014 an. Wie bitteschön soll das noch zusammen gehen?
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Wohnkosten und Selbstbehalt beim Kindesunterhalt - von Camper1955 - 20-11-2012, 10:23

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