18-11-2012, 15:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-11-2012, 15:52 von Camper1955.)
(18-11-2012, 15:21)superfrog schrieb: Und einen Titel habe ich auch nicht erstellt. Schon mal gar nicht über 1200 EUR!
MfG
Hallo Superfrog
Wenn Dein Anwalt richtig gerechnet hat, wird der Gegenanwalt Deiner Ex schon erklärt haben, dass es wenig bringt, auf Mindestunterhalt zu klagen.
Bei mutwilligem Prozessieren kriegt sie keine VKH (Verfahrenskostenhilfe) und bleibt letztendlich auf den Kosten sitzen, wenn auch das Gericht nicht mehr raus bringt, als die von Dir gezahlten 800 €
Da es Dein Anwalt gemacht hat, dürften die 800 € auch als Titel gelten. Willst Du weniger zahlen, dann solltest Du Dich mit dem Anwalt erneut in Verbindung setzen und erst mit Zustimmung der Gegenseite weniger bezahlen.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.