05-03-2013, 20:05
(05-03-2013, 00:37)tumi schrieb: In 4 Monaten ist das Trennungsjahr vorbei, hoffe bis dahin noch ohne Verhandlung durch zu kommen und dann werde ich sofort die Scheidung einreichen.
Korrekt?
Nein. Das Trennungsjahr beginnt mit dem EIngang des Scheidungsantrags bei Gericht.
Trennungsunterhalt allerdings, so du den zahlen musst, läuft ab Datum des Auszugs der Exe - im schlechtesten Fall bis drei Jahre nach Eingang des Scheidungsantrags bei Gericht.
Ich zahle Trennungsunterhalt seit Mai 2010, Eingang des Scheidungsantrags bei Gericht Februar 2011. Wenn wir vorher nicht geschieden werden, dann zahle ich weiter bis Februar 2014, erst dann kann ich die Abtrennung der Verbundklagen verlangen und fordern, dass schnellstmöglich geschieden wird.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1