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Titulierung
#8
(14-11-2012, 11:18)Camper1955 schrieb: Nun, Dein Einkommen ist zumindest noch um die Umgangskosten zu bereinigen.

Also Widerspruch einlegen und darlegen, wie oft Du das Kind siehst, welche Wohnkosten Du hast, wie weit die Entfernung zum Kind ist und was Dir während des Umgangs an weiteren Kosten entsteht.

Vom Eis über den Burger bei MacD bis zum Schulheft.

Alles deklarieren.

Richtig.

Beispielsweise könntest Du an Fahrtkosten berechnen.

Bei 2 Umgangswochenenden/Monat:

Einfache Entfernung: 100 km

x 0,30 EUR/Km = 30 EUR

x 4 (je Umgangswochenende 1x Abholen und 1x Zurückbringen des Kindes) = 120 EUR/Monat

Verringert Dein Netto-Einkommen um diese 120 EUR!

Und das ist wichtig, damit Du nicht bei einer Gehaltserhöhung in die höhere Umgangsstufe rutscht, denn Du bist schon ziemlich am oberen Ende!

Simon II
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Titulierung - von crocop - 14-11-2012, 00:28
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