27-06-2012, 17:06
Auch der Paritätische Gesamtverband unterstützt geradezu reaktionär die Interessen der Mütter, denen das alleinige SR von Geburt an zustehen soll, während wir Väter weiterhin als Antragsteller vor die Wand laufen sollen:
Ich stelle allerdings die Frage, ob wir, indem wir die Gegenstimmen lediglich zur Kenntnis nehmen und zusätzlich ein paar Schuhe nach Berlin schicken, unsere Position verbessern können.
Der Regierungsentwurf selbst hatte ja schon bei einigen Vätern Hoffnung geweckt und man sah sich darin bestätigt, dass seinerseits Erforderliche dazu geleistet zu haben.
Der Paritätische schrieb:Ferner können mit der Antragslösung die Anforderungen für eine gesetzliche Neuregelung des gemeinsamen Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete Eltern, die der EGMR und das BVerfG vorgelegt haben, umgesetzt werden. Wie bereits dargestellt, hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass eine Regelung, die einen Antrag des Vaters voraussetzt, nicht gegen das Diskriminierungsverbot der EMRK und auch nicht gegen das Kindeswohl gemäß Art. 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstößt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass das Antragsverfahren einer höchstrichterlichen Überprüfung
standhalten wird.
Gestützt wird dieses Argument auch von der Rechtswirklichkeit in Deutschland. Die Antragslösung entspricht der Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts, die seit mehr als eineinhalb Jahren von den Gerichten angewendet wird. Das bedeutet, die Familiengerichte haben bereits Erfahrungen mit der Anwendung der Antragslösung gemacht und können sich, was diese Regelung anbelangt, sicher sein, dass sie – weil selbst vom Bundesverfassungsgericht entwickelt – den rechtlichen Vorgaben entspricht.
Ich stelle allerdings die Frage, ob wir, indem wir die Gegenstimmen lediglich zur Kenntnis nehmen und zusätzlich ein paar Schuhe nach Berlin schicken, unsere Position verbessern können.
Der Regierungsentwurf selbst hatte ja schon bei einigen Vätern Hoffnung geweckt und man sah sich darin bestätigt, dass seinerseits Erforderliche dazu geleistet zu haben.