02-04-2012, 16:50
Die nun vorgeschlagenen Änderungen sind weitreichender wie gedacht. Auch §1672 BGB wird gestrichen, an §1680 wird gefeilt, dem Jugendamt werden neue Beratungspflichten auferlegt, und noch einige Dinge. Die Handschrift der FDP ist deutlich zu spüren, im Positiven wie im Negativen.
Es gibt keine separate Altfallregelung. Also nochmal: Beurkundet die gemeinsame Sorge, so dass dies im Sorgeregister steht!
In den Begründungen hat der Satz Eingang gefunden: "Das vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebene Forschungsvorhaben „Gemeinsame Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern“ (http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/D...al.pdf?__b lob= ) hat ergeben, dass in vielen Fällen eine gemeinsame Sorgetragung aus Gründen verweigert wird, die keinerlei Bezug zum Kindeswohl haben. Die Gründe sind sehr vielfältig. Nur selten werden klare Risikofaktoren für das Kindeswohl, wie z. B. Sucht- und Gewaltprobleme, genannt. Häufiger werden – vor allem von Elternteilen ohne Partnerschaft mit dem anderen Elternteil – potenziell kindeswohlrelevante Probleme in der Elternbeziehung ins Feld geführt."
Darauf mussten wir nun seit Januar 2003 warten, als das BVerfG genau darüber einen Prüfauftrag gegeben hat. Bis das Gesetz in Kraft tritt, dürften es fast zehn Jahre sein. Was für eine peinliche Schaden für die Rechtspflege.
Begründungen und Alternativen des Entwurfs sind lesenswert.
Es gibt keine separate Altfallregelung. Also nochmal: Beurkundet die gemeinsame Sorge, so dass dies im Sorgeregister steht!
In den Begründungen hat der Satz Eingang gefunden: "Das vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebene Forschungsvorhaben „Gemeinsame Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern“ (http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/D...al.pdf?__b lob= ) hat ergeben, dass in vielen Fällen eine gemeinsame Sorgetragung aus Gründen verweigert wird, die keinerlei Bezug zum Kindeswohl haben. Die Gründe sind sehr vielfältig. Nur selten werden klare Risikofaktoren für das Kindeswohl, wie z. B. Sucht- und Gewaltprobleme, genannt. Häufiger werden – vor allem von Elternteilen ohne Partnerschaft mit dem anderen Elternteil – potenziell kindeswohlrelevante Probleme in der Elternbeziehung ins Feld geführt."
Darauf mussten wir nun seit Januar 2003 warten, als das BVerfG genau darüber einen Prüfauftrag gegeben hat. Bis das Gesetz in Kraft tritt, dürften es fast zehn Jahre sein. Was für eine peinliche Schaden für die Rechtspflege.
Begründungen und Alternativen des Entwurfs sind lesenswert.