Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsberechnung durch JA
#33
Wenn du die Möglichkeit hast Teilzeit zu arbeiten würde ich die Steilvorlage jetzt sofort nutzen. Wenn du dann weniger Geld hast bekommst du nämlich auch volle Verfahrenskostenhilfe. Die ersten Verhandlungen muss ich per Ratenzahlung bezahlen. Bin dann wegen Umgang und den ganzen Terminen (JA, Beistandschaft, Beratungen, Anwaltstermine, Gerichtstermine u.s.w.) mit den Stunden runtergegangen. Jetzt bekomme ich volle Verfahrenskostenhilfe. Könntest später die Stunden wieder erhöhen.
Der Umgang ist entspannt inzwischen. weil ich vorher und nachher frei hab. Ausserdem kann man Aufstocken. Gutes Argument bei Jobcenter: Teilzeit wegen Umgang.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhaltsberechnung durch JA - von beppo - 28-10-2012, 11:49
RE: Unterhaltsberechnung durch JA - von p__ - 28-10-2012, 12:18
RE: Unterhaltsberechnung durch JA - von p__ - 30-10-2012, 20:58
RE: Unterhaltsberechnung durch JA - von p__ - 28-10-2012, 13:05
RE: Unterhaltsberechnung durch JA - von beppo - 28-10-2012, 13:24
RE: Unterhaltsberechnung durch JA - von p__ - 28-10-2012, 13:51
RE: Unterhaltsberechnung durch JA - von L3NNOX - 28-10-2012, 14:50
RE: Unterhaltsberechnung durch JA - von p__ - 28-10-2012, 17:34
RE: Unterhaltsberechnung durch JA - von p__ - 28-10-2012, 18:24
RE: Unterhaltsberechnung durch JA - von Jessy - 28-10-2012, 21:16
RE: Unterhaltsberechnung durch JA - von Theo - 28-10-2012, 23:46
RE: Unterhaltsberechnung durch JA - von Theo - 29-10-2012, 11:11
RE: Unterhaltsberechnung durch JA - von Jigsaw - 28-10-2012, 23:17
RE: Unterhaltsberechnung durch JA - von Theo - 28-10-2012, 23:42
RE: Unterhaltsberechnung durch JA - von p__ - 31-10-2012, 14:50
RE: Unterhaltsberechnung durch JA - von Absurdistan - 20-11-2012, 11:03

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste