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Hilfestellung Ermittlungsverfahren !!!
#1
Erstmal ein freundliches Hallo an alle hier in diesem Forum,

ich habe mittlerweile seit einer Woche im Netz nach passenden Informationen für meinen aktuellen Fall gesucht und auch schon einiges dazu gefunden.

Allerdings muss ich sagen das mir dieses Forum hier mit Abstand am besten gefällt und auch am informativsten zu sein scheint, großes Lob schon mal vorab.
Daher hoffe ich das ihr mir vielleicht Hilfestellung geben könnt.

Jetzt aber erstmal zu meiner Person und Situation.

Ich bin alleinerziehender Vater eines 13 jährigen Sohnes, der seit seiner Geburt bei mir lebt, für den ich allerdings keinen oder noch keinen Unterhalt erhalte,
da ich eine Beistandschaft eingerichtet habe,UVG bereits beendet, dazu aber später mehr in einem eigenen Thread, zwecks Hilfestellung.

Des Weiteren habe ich noch eine 6 jährige Tochter, der ich zu Unterhalt verpflichtet bin, mit einer anderen Frau, zu der ich allerdings schon vor der Geburt keinen Kontakt mehr hatte. Ich kenne nur den Namen des Kindes und das Geburtsdatum, mehr Infos habe ich nicht. Einer der Fälle auf die man als Mann leider keinen Einfluss hat, aber wohl jedem passieren kann.

Ich muss noch dazu sagen, ich bin nicht verheiratet und war es auch nie.

So ,nun aber zu meinem Fall. Wie ihr euch denken könnt geht es um den Unterhalt meiner Tochter. Diese bezieht, wie auch die KM, laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Für meine Tochter wurde eine Beistandschaft beim JA eingerichtet und ein Titel gegen mich erwirkt, in dem ich zu 100% des Mindestunterhalt von mtl. 264 €, verpflichtet wurde, von dem ich aber bisher mtl. nur 150 € zahlen konnte, da ich noch andere Zahlungsverpflichtungen habe.

Ich muss dazu sagen das ich bis Mitte letzten Jahres ALGII bezieher war und davor eine Umschulung gemacht habe. Dann habe ich mich kurzzeitig versucht Selbstständig zu machen, dieses Unternehmen habe ich aber auch zum Ende letzten Jahres wieder fallen lassen und das Gewerbe abgemeldet, da ich eine Festeinstellung bekommen konnte, allerdings in meinem eigentlich erlernten Beruf und da sage ich natürlich nicht nein, da ich in diesem Beruf deutlich mehr Erfahrung habe.

Das teilte ich sowohl dem zuständigen JA als auch dem Jobcenter mit, indem ich meinen Arbeitsvertrag und sämtliche Unterlagen, über meine Einkommensverhältnisse, vorlegte.

Daraufhin wurde vom Jobcenter meine Leistungsfähigkeit vorläufig geprüft. Ich habe das erste Schreiben mal angehängt.
[Bild: GQDHAX.jpg][Bild: R3ZR9L.jpg][Bild: 5K8KF6.jpg][Bild: KUT4VS.jpg]
Wie man in dem Schreiben sehen kann, steht da vorläufig, da mein Gewerbe wohl nicht abgemeldet sei, was es aber ist, jedenfalls das letzte. Mehr dazu später.
Daher schenkte ich diesem Schreiben erstmal keine weitere Aufmerksamkeit.

Etwa 3 Monate später folgte das zweite Schreiben, welches ich auch gleich mal anhänge.
[Bild: 4R2Z.jpg][Bild: C43KUF.jpg]
Jetzt wurde ich stutzig, also habe ich mich auf dem Weg zum Ordnungsamt gemacht und mal nachgeforscht.Und tatsächlich, dann fiel es mir auch wieder ein, dass ich vor Jahren mal ein Fakegewerbe angemeldet hatte, um mir eine Metro-Karte organisieren zu können. Da ich diesem Gewerbe aber nicht weiter nachging, hatte ich es natürlich völlig vergessen.Also habe ich es abgemeldet und zum frühstmöglichen Termin zurückdatieren lassen.

Jetzt hatte ich allerdings Berufsbedingt einiges um die Ohren und war auf einigen Schulungen, Deutschlandweit, unterwegs, das ich verpasst habe auf das Schreiben zu reagieren. Was natürlich zur Konsequens hatte das ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, auch angehängt.
[Bild: ZE4TTK.jpg][Bild: 42X11D.jpg][Bild: 6KJ277.jpg]

Dazu kommt jetzt noch das mein Arbeitgeber, letzte Woche Freitag, eine Lohnpfändung, zwecks Unterhaltsrückstand und laufendem Unterhalt, für mich vom Jugendamt erhalten hat. Indem mir jetzt noch 895€ + 1/2 des Mehrbetrages bleiben, da mein Sohn ja bei mir lebt und ich Naturalunterhaltspflichtig ihm gegenüber bin.

Und jetzt folgt mein Problem, da ich morgen schon darauf reagieren muss ohne weitere Folgen erwarten zu müssen. Ich hatte so einen Fall bisher noch nicht.

Wie kann/muss ich jetzt darauf reagieren ?
Was trage ich in diesem Anhörungsbogen ein und wie kann ich dem Jobcenter glaubhaft mitteilen, das das alte Gewerbe gar keinen nutzen hatte ?
Wieviel Informationen muss ich dem Amt mitteilen und was dürfen sie ?
Wie weit zurück dürfen sie Informationen einholen ?
Welche anderen Möglichkeiten habe ich noch (Finanziell,Rechtlich) ?
Lese ja öfter mal das die Ämter sich nicht ganz Rechtsmäßig verhalten.

Ich hoffe ihr könnt mir da jetzt weiter helfen, mir raucht nämlich mittlerweile schon der Kopf bei der Informationflut die ich bisher verschlungen habe.

Ich weiß es ist viel zu lesen und ich hoffe ich habe mich verständlich genug ausgedrückt, um alles nachvollziehen zu können.

Aber ich bedanke mich trotzdem schon mal recht herzlich bei denen die sich damit beschäftigen und mir weiterhelfen können.

Viele Grüße Chris
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Hilfestellung Ermittlungsverfahren !!! - von crissbee - 24-10-2012, 03:39

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