25-09-2012, 14:38
(25-09-2012, 13:39)Jessy schrieb: Frage: (Kurze) Gegendarstellung schreiben (wirklich kurz, auf den ganzen Mist lohnt es sich nicht einzugehen) oder erst bei der mündlichen Anhörung widerlegen?
Ich würde der Anwältin der guten Ordnung halber einen freundlichen und seriösen Zweizeiler schreiben, dass sämtliche erhobenen Anschuldigungen unwahr sind und deshalb in aller Form zurückgewiesen werden. Den Zweizeiler sollte ein Unbeteiligter verfassen.
(25-09-2012, 13:39)Jessy schrieb: Abgesehen davon möchten wir Anzeige wegen Verleumdung und uneidlicher Falschaussage erstatten (ist wirklich heftig, was die KM vom Stapel lässt). Sinnvoll, oder bläht das die Sache nur zusätzlich auf?
Damit erreicht die Ex genau was sie will. Sie zieht Euch auf ihre Ebene und dann stehen hochstrittige Eltern vor Gericht, die armen Kinder zwischen den Fronten. Cool bleiben, auch wenn es schwer fällt. Was interessiert es die Eiche, wenn sich eine Sau daran reibt.
(25-09-2012, 13:39)Jessy schrieb: Fakt ist mal, dass abgesehen von jeweils Zeugen und ein paar aus dem Zusammenhang gerissenen Mails und Bilder nahezu nichts mehr zweifelsfrei belegt werden kann, was die Beziehung angeht (ist ja auch schon ein paar Jahre her inzwischen).
Ignorieren, soll sich die Ex doch verausgaben. Macht einen Schritt zur Seite und lasst ihren Unrat an Euch vorbeischwimmen.
(25-09-2012, 13:39)Jessy schrieb: Zu guter letzt: Mein LG möchte das anstehende Elterngespräch nun eigentlich absagen, da er nach diesen Vorwürfen wirklich keinerlei Basis mehr für eine zukünftige Elternebene sieht. Ist das sinnvoll, oder sollte man diesen Zirkus trotzdem brav kooperativ weiter mitmachen?
Jede Reaktion auf die Provokationen der Ex gibt ihr weitere Motivation zu neuen Taten, deshalb nicht absagen, sondern brav und kooperativ weitermachen.