08-10-2012, 21:37
Ne, damit werden sie sich nicht begnügen. Denen reicht noch nicht mal ein Dezember Bogen auf dem kumuliert die letzten 12 Monate quasi draufstehen. Spar dir den Ärger und suche die letzten 12 Abrechnungen.
Den Wisch selbst füllst du nicht aus. Einfach eine eigene Aufstellung nebst Belegen. Die Kosten, die dir das Gericht damals zugestanden hat mit aufführen.
Den Wisch selbst füllst du nicht aus. Einfach eine eigene Aufstellung nebst Belegen. Die Kosten, die dir das Gericht damals zugestanden hat mit aufführen.