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Ehegattenunterhalt....wie schützen???
#4
So ähnlich:

Trennungsunterhalt soll im Trennungsjahr, unabhängig von der Bedürftigkeit, den ehelichen Lebensstandard weitestgehend erhalten.

Jeder erhält (EinkommemMann + EinkommenFrau)/2, wobei Einkommen aus Erwerbstätigkeit (als Anreiz, was zu tun) mit sechs Siebtel angesetzt wird.

Selbstbehalt liegt bei 1050€.

Auf TU kann nicht rechtswirksam für die Zukunft verzichtet werden.

Für nachehelichen (nicht Betreuungs-) Unterhalt gilt, was ich bereits schrieb.

Nachehelicher Unterhalt geht, wenn nicht per Vertrag geregelt, nach Bedürftigkeit.
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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Nachrichten in diesem Thema
Ehegattenunterhalt....wie schützen??? - von Bernie - 26-09-2012, 08:03
RE: Ehegattenunterhalt....wie schützen??? - von Bernie - 26-09-2012, 10:30
RE: Ehegattenunterhalt....wie schützen??? - von PolyTrauma - 26-09-2012, 13:27

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