19-09-2012, 12:40
Da ich aus der Gegend bin:
Der Verurteilte soll bereits mehrfach wegen Gewalttätigkeit aufgefallen sein. Pikant an der Sache: Bei einem Prozess vor 6-7 Jahren soll
er bereits das Kind seiner Lebensgefährtin so lange gewürgt haben, so das eine Schwerstbehinderung bei dem Kind zurückblieb. Allerdings wurde er
mangels Beweisen freigesprochen, es hätte auch die Mutter die Tat verüben können. Vermutlich ist auch die Mutter straffrei ausgegangen. Da hat sich das Kind dann wohl selber stranguliert. Nicht zu fassen.
Der Verurteilte soll bereits mehrfach wegen Gewalttätigkeit aufgefallen sein. Pikant an der Sache: Bei einem Prozess vor 6-7 Jahren soll
er bereits das Kind seiner Lebensgefährtin so lange gewürgt haben, so das eine Schwerstbehinderung bei dem Kind zurückblieb. Allerdings wurde er
mangels Beweisen freigesprochen, es hätte auch die Mutter die Tat verüben können. Vermutlich ist auch die Mutter straffrei ausgegangen. Da hat sich das Kind dann wohl selber stranguliert. Nicht zu fassen.