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§ 1603 II 3 BGB -Besuchsrecht gleich aufteilen
#12
Aber das hört sich doch nach finanziellen Besch.. an.
Angenommen, wir eingen uns darauf, dass an 5 Tagen die Kinder bei mir sind und an 6 Tagen bei KM. Muss dann trotzdem der volle berechnete Satz an die KM gezahlt werden?

Dann ist doch logisch, dass man da auf das Ganze geht, wenn man sich nicht einigen kann. Denn so oder so, werde ich verlieren. Entweder ich bekomme die Kinder nur aller 14 Tage bei vollen Unterhalt oder ich erstreite wenigsten ein paar Tage bei trotzdem vollen Unterhalt ?

Wo liegt da der Kompromiss ?
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RE: § 1603 II 3 BGB -Besuchsrecht gleich aufteilen - von wasnun - 20-09-2012, 22:15

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