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§ 1603 II 3 BGB -Besuchsrecht gleich aufteilen
#10
Ja, dass sehe ich ganauso. Ich will und möchte den kleinen schon an mehreren Tage in der Woche, am Nachmittag sehen. Am We , aller 14 Tage, dass ganze Wochende bei mir haben. An mir soll es nicht liegen.
genau davor habe ich auch Angst....das 14 Tage sehr, sehr lange sind und vielleicht da eine "Entfremdung" auftritt. Das konnte ich hier schon lsen, dass die Kinder da geweint haben, wenn der KV da aller 14 Tage auftauchte. Das möchte ich nicht.

Aber, etwas habe ich nicht verstanden. Bei 50:50 entfällt der KU.
Was ist wenn man sich 60:40 einigt ? Wird da der KU nicht antelig umgelegt? Schließlich ist an den Tagen der so genannte "Nahrungsunterhalt" doch bei mir ? Muss ich da trotzdem den vollen Satz zahlen ?
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RE: § 1603 II 3 BGB -Besuchsrecht gleich aufteilen - von wasnun - 20-09-2012, 21:59

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