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§ 1603 II 3 BGB -Besuchsrecht gleich aufteilen
#7
Mario schrieb:Jedoch habe ich gelesen, dass es da ein Passus gibt der, wenn die Mutter das doppelte vom Kindesunterhalt verdient, dann kann Sie daran beteidigt werden.
das ist Unsinn!
Sie muss das Doppelte von dem haben, was Dir als Einkommen zur Verfügung steht.
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RE: § 1603 II 3 BGB -Besuchsrecht gleich aufteilen - von Ibykus - 19-09-2012, 20:15

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