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Aushändigung originaler Urkunden / JA-Unterhaltstitel
#1
Ich habe eine wichtige Frage !

Wenn die Exe mir die ORIGINAL-TITEL aushändigt (warum sie das tut, ist jetzt hier nicht wichtig), kann sie dann WIRKLICH nicht mehr vollstrecken ?

Oder gehört zwingend die gerichtliche Aufhebung der Titel dazu? Was wäre, wenn sie sich beglaubigte Kopien anfertigen läßt?

Also nochmal : Ich bekäme von der Ex die Oiginale. Ist danach eine Vollstreckung noch möglich oder nicht?

Müsste ich DRINGEND wissen! Danke!
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Aushändigung originaler Urkunden / JA-Unterhaltstitel - von Nappo - 17-09-2012, 14:07

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