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Beabsichtigter Widerruf der Bewährung wegen Auflagenverstoß
#7
(15-09-2012, 21:40)Rumpel schrieb:
(15-09-2012, 20:12)Ibykus schrieb: Kein Befangenheitsantrag - das ist absurd.

@Ibykus
Hast den Durchblick, deshalb biste hier. Big Grin
natürlich! Weshalb sonst sollte ich hier sein? Wink

Rumpel, dessen Reaktion ich gut verstehen kann, schrieb:In Absurdistan ist nichts absurd.
Änder mal dein Profilbild, mit dem Gesichtsausdruck möchte Ich keinen Vater haben. Cool
Dir steht der Frust auf der Stirn geschrieben,
Ich könnte auch zu Allem ein lachendes Gesicht machen.
Diese Art von Zynismus möchte ich mir aber vorbehalten, an geeigneterer Stelle anzuwenden.

Ich würde es begrüßen, wenn auch Du (und andere) das eigene Foto im Profil zu veröffentlichen bereit wären.
Denn ich bin überzeugt, dass man die Argumente der Väter dann wesentlich mehr ernst nimmt, als wenn irgendein anonymer Schreiberling sich 'mutig' und 'vollmundig' äußert.

Das stärkt im Übrigen auch die Meinungsfreiheit in "diesem unremn Lamnde".
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