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Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ?
#12
(13-09-2012, 10:58)Kasimir schrieb: Wer sich damit nicht auskennt, sollte anderen keine leichtfertigen Ratschläge geben (auch wenn ein unterschwelliger Zynismus erkennbar ist).
In keinster Weise Zynismus. Das ist gelebte Realität. Ich bin mir selber aber auch im klarem darüber, das ich eines Tages untergehen werde, wie ein Märtyrer. Bisher ermahnt die Justiz immer wieder mit erhobenen Zeigefinger unter Androhung von jedes mal neu angesetztem Geldern oder Freiheitsstrafe. Die Krux an der Geschichte ist und bleibt aber: Wenn ich jetzt Geld zahlen würde, oder Freiheitsstrafe verbüsse, wird damit dann garantiert, das ich der Ex und auch meinem Kind dann nicht doch wieder zufällig in der Zukunft über den Weg laufe? Nein! Und so zerbröselt die Gewaltschutzmassnahme dann nun mal. Bisweilen zumindest noch ;-)
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RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - von Kasimir - 13-09-2012, 16:40

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