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Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ?
#3
Stimme p zu, möchte aber zum dritten Punkt etwas anmerken:

Wir haben in letzter Zeit die Erfahrung gemacht, dass eine extrem sachliche, knappe Stellungnahme vorab durchaus hilfreich sein kann. Die wird durchaus gelesen und regt zum (Hinter-)Fragen an. Die "Widerlegung im Termin" kann bei typisch provozierenden AnwältinnEN leicht schief gehen, zumal wenn bei den Beteiligten die Vorverurteilung im Kopf schon stattfand und der Vater sich wirklich dort noch provozieren läßt.

Für eine solche Stellungnahme muss man die Strukur der Vorwürfe (und derer die noch kommen könnten) gut auf Relevanz analysieren.

Offen Fragen wären:
- Besteht eine regelmäßige, praktizierte Umgangsregelung?
- Wie alt ist das Kind? Wurde Kind von Jugendamt "vernommen"?
- Gabs Gespräche mit JA? etc.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - von sorglos - 13-09-2012, 02:33

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