03-09-2012, 17:37
Wenn sie nach Deutschland zieht und dort auch die Kinder hat, gilt das deutsche Recht. Ich nehme an, sie ist ausserdem so wie du ein deutscher Staatsbürger. Im Endeffekt ändert sich aber dadurch nicht viel.
Die früheren Gewalttätigkeiten werden dir sogar negativ ausgelegt werden, da werden mehr oder weniger offen Sätze gesagt oder gedacht wie: "Wenn es so schlimm war, wieso haben sie sie dann nicht früher verlassen?", "Die Mutter ist ganz offensichtlich überlastet, haben Sie sie nicht genug unterstützt?". Die Einseitigkeit in solchen Fällen ist grenzenlos.
Auf rechtlich-gerichtlicher Ebene ist nichts zu gewinnen, meine ich ebenfalls.
Die früheren Gewalttätigkeiten werden dir sogar negativ ausgelegt werden, da werden mehr oder weniger offen Sätze gesagt oder gedacht wie: "Wenn es so schlimm war, wieso haben sie sie dann nicht früher verlassen?", "Die Mutter ist ganz offensichtlich überlastet, haben Sie sie nicht genug unterstützt?". Die Einseitigkeit in solchen Fällen ist grenzenlos.
Auf rechtlich-gerichtlicher Ebene ist nichts zu gewinnen, meine ich ebenfalls.