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Verwendung Zugewinn
#5
(01-09-2012, 13:09)Clint Eastwood schrieb: Hatte damals eine ähnliche Idee..

Allerdings:

Normalerweise müssen beide Eltern unterschreiben, wenn ein Konto/Vertrag für das Kind angelegt wird.
Außerdem hat Deine Exe dann auch Zugriff, d.h. die Kohle ist nicht sicher..

Da würde ich mich ausführlich in der Bank beraten lassen..

Ich habe mich nur kurz telefonisch erkundigt und es dann bleiben lassen (GSR)..

Wenn die Anlage (wie in einem Konkreten Fall) vor der ehe bereits bestand und es keine Vollmacht für den anderen ET gibt, sehe ich allerdings kein Thema. Klar, wenn beide zugriff haben und es nicht gerade ein Tagesgeldkonto ist. In diesem konkreten Fall hat auch wärend der Ehe keine Einzahlung stattgefunden. Zugewinn ist aus Kursschwankungen entstanden.
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Nachrichten in diesem Thema
Verwendung Zugewinn - von JahJahChildren - 01-09-2012, 01:35
RE: Verwendung Zugewinn - von p__ - 01-09-2012, 09:39
Verwendung Zugewinn - von Clint Eastwood - 01-09-2012, 13:09
RE: Verwendung Zugewinn - von JahJahChildren - 01-09-2012, 13:18
RE: Verwendung Zugewinn - von JahJahChildren - 01-09-2012, 13:13

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