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Vaterschaft als Student
#7
Hallo Michi,

Du solltest bitte nicht so naiv (wie ich vor etlichen Jahren) sein und hier irgendetwas unterschreiben.
Wenn man in so einer neuen Situation ist, dann ist man vielleicht geneigt zu denken: das Jugendamt hält sich ja an die Gesetzeslage und das hat dann schon alles seine Richtigkeit...

Das ist falsch !!!

Das Jugendamt ist keine neutrale Grösse in dieser Geschichte sondern vertritt mit allen Mitteln die Interessen dieses Staates (im Namen Deines Kindes).
Mit einer Titulierung kannst und wirst Du ganz schnell gepfändet werden, wenn Du den unterzeichneten Betrag aus welchen Gründen auch immer nicht leisten kannst.
Mir ist das in einer Zeit der Arbeitslosigkeit passiert und ich wünsche das keinem - man kommt buchstäblich in Deine Wohnung und versucht Dir im Namen Deines Kindes die Möbel wegzunehmen - das ist eine traurige Realität hier in Deutschland.
Oder aber die Unterhaltsbeträge werden gestundet und es laufen immense Summen auf, die Du irgendwann begleichen musst.
Ich hatte seinerzeit auch als Student ein Kind und musste damals nichts zahlen, solange ich studiert habe. Das Jugendamt hat damals Unterhaltsvorschuss geleistet, so dass mein Kind versorgt war. Diesen Vorschuss musste ich damals nicht zurückzahlen.
Ich glaube, Du hast einen Anspruch darauf, Deine Ausbildung in Ruhe zu beenden und das würde ich tun !
Sobald Du berufstätig bist, wist Du nicht nur für Unterhalt Deines Kindes herangezogen werden, sondern drei Jahre lang auch für den Unterhalt der Mutter - was ein wesentlich größerer Betrag ist.
Da kommen dann schnell Beträge von über tausend Euro pro Monat zusammen.

Also beende doch erst einmal in Ruhe Dein Studium.
Unterhalt zahlen wirst Du dann sowieso noch 15 bis 20 Jahre lang.
Überlege Dir jetzt, ob für Dich eine weitere Ausbildung (Aufbaustudium) sinnvoll ist.
Sei Dir bewusst: Sobald Du einmal anfängst zu zahlen und tituliert bist, ist es damit wohl endgültig vorbei ! Da lässt dann niemand mehr mit sich reden - die wollen dann alle Dein Geld.

Leider habe ich auch die Erfahrung machen müssen, dass Anwälte der Sparte Familien / Unterhaltsrecht Dir nicht unbedingt zeigen, was für Dich in Deiner Situation am besten zu tun ist.

Merke Dir:
In Deutschland werden Familien und Eltern sehr gefördert.
Du bist aber leider nur Unterhaltszahler und gehörst nicht zur Familie.
Du wirst nicht gefördert, möglicherweise aber gnadenlos erpresst werden.

Tja, so ist das hier.....


Viele Grüsse
Paul
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Vaterschaft als Student - von michi - 31-08-2012, 15:16
RE: Vaterschaft als Student - von Austriake - 31-08-2012, 15:32
RE: Vaterschaft als Student - von sorglos - 31-08-2012, 15:44
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RE: Vaterschaft als Student - von iglu - 11-09-2012, 21:23
RE: Vaterschaft als Student - von michi - 26-11-2012, 12:28
RE: Vaterschaft als Student - von p__ - 26-11-2012, 12:43

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