31-08-2012, 15:32
Tja, dann wollen wir mal.
Zu 1. Das Jugendamt wird versuchen, Dich auf 100% der Düsseldorfer Tabelle festzunageln.
Zu 2. Der Streitwert errechnet sich aus der Differenz, also aus 2.- Euro, um bei deinem Beispiel zu bleiben. Ist ja auch logisch, die 8.- Euro sind ja nicht strittig- darum wird nicht gestritten, daher kein Streiwert.
Zu 3.Es ist am sinnvollsten, selbst zum Notar zu gehen und sich bei diesem einen Titel machen zu lassen. Zahlbetrag nach Wunsch, Laufzeit bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Wenn Jugendamt oder Kindesmutter nicht einverstanden sidn mit Höhe des Zahlbetrags, müssen sie klagen.
Zu 4.Ja, alle zwei Jahre darfst Du offenlegen. Aber erst nach Aufforderung.
Schönes Wochenende noch.
Austriake
Zu 1. Das Jugendamt wird versuchen, Dich auf 100% der Düsseldorfer Tabelle festzunageln.
Zu 2. Der Streitwert errechnet sich aus der Differenz, also aus 2.- Euro, um bei deinem Beispiel zu bleiben. Ist ja auch logisch, die 8.- Euro sind ja nicht strittig- darum wird nicht gestritten, daher kein Streiwert.
Zu 3.Es ist am sinnvollsten, selbst zum Notar zu gehen und sich bei diesem einen Titel machen zu lassen. Zahlbetrag nach Wunsch, Laufzeit bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Wenn Jugendamt oder Kindesmutter nicht einverstanden sidn mit Höhe des Zahlbetrags, müssen sie klagen.
Zu 4.Ja, alle zwei Jahre darfst Du offenlegen. Aber erst nach Aufforderung.
Schönes Wochenende noch.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1