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Etwas für die FAQ zum Zugewinnausgleich?
#9
Ein Recht, das jemand einen Riesenhaufen Geld zuspricht, das vollkommen unverschuldet überhaupt nicht da ist, ist ganz einfach Schrott. Man kann nichts verteilen, das gar nicht da ist, diese Erkenntnis haben Familienrechtlicher noch nie begriffen. Der Ausweg wäre einfach: Der Zugewinnausgleich darf nicht den Wert einer Sache, sondern die Sache selber übertragen.

Gegen Zugewinnausgleiche habe ich nichts. Sofern sie die Beteiligten wollen und wenn sie überhaupt anwendbar sind. Das hätten sie im Gegensatz zu jetzt bei der Eheschliessung per Vertrag zu regeln und dabei explizit einen Zugewinnausgleich bei Trennung zu erklären (modifizierte Zugewinngemeinschaft als Standardgüterstand), ansonsten hat er zu unterbleiben. Die Spielwiese für gebührenvollgefressene Juristen wäre viel kleiner.

Zum Umgang gibts andere Threads. Die Tips mit der Rechtsantragstelle und ohne Anwalt stehen immer schon in der faq.
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RE: Etwas für die FAQ zum Zugewinnausgleich? - von p__ - 03-09-2012, 12:14

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