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Etwas für die FAQ zum Zugewinnausgleich?
#1
Hallo liebe Leute,

mir war folgendes nicht wirklich ersichtlich. Es geht um fiktive Wertsteigerung von Anlagevermögen im Zugewinnausgleich.

Szenario:

Heute investiere ich in einen Aktienfond: Invest beträgt 20.000,00
Morgen heirate ich, und der Fond rutscht zeitgleich auf 2.000,00 (Extrembeispiel)
Übermorgen reicht Ex die Scheidung ein als der Fond sich auf 18.000,00 erholt hat.

Der Gesunde Menschenverstand sagt: NÖ, der Fond hat keinen Gewinn. Kein Zugewinnausgleich!

Das Familienrecht sagt: Aber sicher doch! Und was für einer. Als sie heirateten hatten sie ein Anfangsvermögen von nur 2.000,00 - jetzt sind es beachtliche 18.000,00. Ihre Ex hat keinen also überweisen sie ihr mal die Hälfte der Differenz, also 8.000,00! (16.000/2)

Wollen wir hoffen, dass das der Schäuble nicht als Idee auffasst! ;-)
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Etwas für die FAQ zum Zugewinnausgleich? - von JahJahChildren - 31-08-2012, 10:54

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