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BA fuer Arbeit - PD U1
#1
Hi there,

mittlerweile hat sich bei mir einiges getan - in kurzen Ueberblick:

- Zweite Haelfte 2011 maechtig unwohl gefuehlt und kam mit Situation kaum fertig - dann eine Wende -
- Neue Freundin (London) seit Februar 2012
- Scheidung Maerz 2012
- Zum 30. September 2012 wurde ich vom Arbeitgeber gekuendigt
- Umzug nach London 8. September 2012 (wohnte bereits 9 Jahre dort)
- Weitere Jobsuche in UK (morgen erstes Telefoninterview!)

Heute Mittag Gespraech mit Leistungsabteilung der BA:

• Ein Antrag auf PD U2 (Leistungsmitnahme waehrend Arbeitssuche in Ausland) kann in meinem Fall nicht gestellt werden, da ich nach eigenen Angaben erst zum 30.09.12 arbeitslos werde, jedoch bereits zum 08.09.2012 Deutschland verlasse.

• Es besteht die Möglichkeit einen Antrag auf PD U1 zu stellen (Bescheinigung der deutschen Zeiten)

• Mit dieser Bescheinigung werden die versicherungspflichtigen Zeiten, die Sie in Deutschland zurückgelegt haben, bescheinigt. Ich habe somit die Möglichkeit mit dem PD U1 bei der ausländischen Behörde einen Antrag auf Leistungen zu stellen (unter der Voraussetzung, dass ich die notwendigen Auflagen im Ausland erfülle)

• Um das PD U1 zu erhalten, soll ich entsprechnende Antrag auf Ausstellung eines PD U1 ausfuellen und eine Arbeitsbescheinigung meiner Arbeitgeber ausstellen lassen. Beide Unterlagen reiche ich dann bei der Agentur für Arbeit ein, damit das PD U1 ausgestellt werden kann.

• Eine Bescheinigung für Ihrer Krankenversicherung kann nicht ausgestellt werden, da es zu keinem Bezug von Arbeitslosengeld kommt. Ich sollte mich bei meiner privaten Krankenkasse melden. Ich muesste mich daher im Ausland um eine neue Krankenversicherung kümmern.

Auch meinte die BA Mitarbeiterin dass ich mich zeitnah aus meiner Gemeinde ausschreiben lassen sollte - dies habe ich diese Woche noch vor.

Wegen der Angriffslust meiner Ex-Frau und ihre Freunding/RAin mache ich mir bzgl. die Lage meiner (privaten) Krankenversicherung sorgen.

Da es ueberhaupt nicht sicher ist ob ich Leistungen in England beziehen werde un dich damit ab 1. Oktober weder Gehalt noch Arbeitslosengeld bekaemme, die Kinder erstmal unversichtert sind und ich nicht weiss was meine Ex-Frau unternehmen koennte erstmal nicht fuer deren Krankenversicherung bezahlen zu wollen. Sie ist ebenso privat.

Gluecklicherweise hat die Richterin akzeptiert dass den Unterhalt schon abgeaendert werden kann sobald ich eventuell mein Job verlieren wuerde (es gab damals schoon Hinweise dass dies der Fall sein wuerde) bevor unser 2. Sohn in August 2013 drei Jahre alt wird.

Hat jemand Erfahrung mit diesen Umstaenden - freue mich auf jeder Info!
Vielen Dank
Panto
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Nachrichten in diesem Thema
BA fuer Arbeit - PD U1 - von Panto - 28-08-2012, 17:19
RE: BA fuer Arbeit - PD U1 - von sorglos - 28-08-2012, 19:57
RE: BA fuer Arbeit - PD U1 - von Panto - 28-08-2012, 20:49
RE: BA fuer Arbeit - PD U1 - von p__ - 29-08-2012, 11:27
RE: BA fuer Arbeit - PD U1 - von Panto - 29-08-2012, 11:47
RE: BA fuer Arbeit - PD U1 - von Nappo - 29-08-2012, 12:26
RE: BA fuer Arbeit - PD U1 - von Panto - 29-08-2012, 16:28
RE: BA fuer Arbeit - PD U1 - von Nappo - 29-08-2012, 20:29
RE: BA fuer Arbeit - PD U1 - von Panto - 30-08-2012, 07:20

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